Für die Aufteilung eines Gebäudes nach dem Wohnungseigentumsgesetz benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, auf deren Grundlage ein Notar Ihrer Wahl die Teilungsurkunde erstellt. Der Antrag ist beim Bauamt des Landratsamtes zu stellen, dafür benötigen Sie die nachstehende Unterlagen:
– Antragsformular 1-fach (beim zuständigen Landratsamt)
– Grundbuchauszug 1-fach (erhältlich am Grundbuchamt des Amtsgerichts)
– Pläne aller auf dem Flurstück (Fl. Nr.) stehenden Gebäude (M.: 1:100) 3-fach
– Lageplan (M.: 1:1000) 3-fach auf der Basis des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster
Die Pläne müssen im Maßstab 1:100 gezeichnet sein, und alle Grundrisse, Ansichten und
Schnitte mit Vermaßung und Raumbezeichnungen enthalten. Ebenso sind nicht ausgebaute Geschosse darzustellen (z.B. Speicher). Alle nutzbaren Flächen müssen zugeteilt werden, d.h. in jeden Raum (auch Balkone) ist die Nummer der jeweiligen Einheit einzutragen. Flächen, die von allen Eigentümern genutzt werden (z.B. Treppenhaus) bleiben in Gemeinschaftseigentum und werden mit „G“ bezeichnet.
Wir bereiten die benötigten Unterlagen und Pläne vor und halten Rücksprache mit dem Notar damit die Teilungserklärung reibungslos abläuft.