Energieausweis ENEV
Wir sind nach §21 EnEV ausstellungsberechtigt.
Der Energiepass ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Die deutsche Energie Agentur Dena ist vom Bund beauftragt die EU-Richtlinie in Deutschland umzusetzen. Wir sind ein Dena- zertifiziertes Unternehmen und damit berechtigt, einen fachgerechten Energiepass auszustellen. Der Energiepass verfügt über eine Gültigkeit von zehn Jahren. Neu beschlossen wurde, dass die Kosten für die Erstellung des Energieausweises von der Steuer abgesetzt werden können. Der Energiepass muss vom Verkäufer, oder Vermieter einer Immobilie in folgenden Fällen unaufgefordert dem Endverbraucher (Käufer, Mieter) vorgelegt werden, wenn:
- ein neues Mietverhältnis eines Hauses, oder einer Wohnung zustande kommt
- ein Verkauf einer bestehenden Immobilie stattfindet
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